Der CE Prozess sieht bei Maschinen einige Methoden vor, welche in der Maschinenrichtlinie als Anforderung gestellt und in der Anwendungshilfe (Guide to Application) näher spezifiziert sind.
Die grundsätzliche Unterscheidung ist die
vollständige Maschine
unvollständige Maschine
Sicherheitsbauteile
als Folge davon gibt es auch eine Anforderung bei
– Maschinenumbau (Retrofit / Refurbishment)
Betriebsanleitung
Der CE-Prozess der Maschinenrichtlinie stellt den Anspruch an eine Betriebsanleitung, welche folgenden Mindestinhalte aufweisen sollen:
Risikobeurteilung – ! alle Lebensphasen der Maschine
Alle Lebensphasen sind zu betrachten:
Transport
Installation / Inbetriebnahme
Betrieb
Demontage
Entsorgung
alle vernünftig
vorhersehbare Ereignisse
Beim Betrieb für alle Phasen ist das Risiko zu untersuchen und zu mindern
nicht nur der Automatikbetrieb
sondern der
– Handbetrieb
– Einrichtbetrieb
– Reparatur
– Instandhaltung
– Wartung /Reinigung
– Betriebsart IV
(geöffnete Schutztüre)
gemäß EN 12417 mit
Beachtung der EN 61800-5-2