Workshop
Sicherheit Maschinenumbau / Retrofit
Europäische Rechtsgrundlage für Maschinen
- Die Maschinenrichtlinie
- Die Druckgeräterichtlinie
- Die Niederspannungsrichtlinie
- Die EMV Richtlinie
- Die WEEE Richtlinie
- Die ATEX Richtlinie
- Nationale Umsetzung
- Produktsicherheitsgesetz PSG 2004
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG
- Europäische/nationale Rechtsgrundlagen
Rechtliche Pflichten für Sicherheit bei Produktionsanlagen
Nationale Rechtsgrundlagen für Maschinen
- Gesamtheit von Maschinen
- Was ist eine unvollständige Maschine?
- Maschinenanlage
- Umbau einer Maschine
- Guide 2009 zur Maschinenrichtlinie §39
- Die Person, die eine unvollständige Maschine in eine Maschinenanlage einbaut, ist als Hersteller der neuen Komponente zu betrachten.
Er muss
- die Risiken bewerten, die an den Schnittstellen zwischen der unvollständige Maschine, anderen Ausrüstungen und der Maschinenanlage entstehen,
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen,
- die nicht auf die unvollständigen Maschine angewendet werden konnten,
- die Montageanleitung anwenden,
- die CE-Erklärung unterzeichnen und
- das CE-Zeichen anbringen.
Wesentliche Änderung von Maschinen
- Anlagenumbau- wesentliche Veränderungen?
- Anlagenumbau-Beispiele
- Gefahrenanalyse – Risikobeurteilung
- Ablauf
- Anwendung der BetrSichV neu
- Verfahren
- Risikobeurteilung
- Risikobeurteilung gemäß EN 12100
- Pflichten
- Änderung von Maschinen
Pflichten aus BetrSichV, ASchG (Österreich)
Prüfungen von Arbeitsmittel / AM-VO (Österreich)
Wer ist für den Umbau verantwortlich?
Wer ist für das Gesamtprojekt verantwortlich?
Was sollte beim Betrieb durch den Betreiber geregelt werden?